Eine bAV ohne saubere Versorgungsordnung ist kein Benefit. Sie ist eine Haftung.
Der Arbeitgeber steht für jede zugesagte Leistung ein — auch dann, wenn ein Versicherer die Abwicklung übernimmt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Was er zugesagt hat, steht im Zweifel nicht im Versicherungsschein, sondern in dem, was er tatsächlich versprochen und geübt hat. Diese Seite erklärt, wie aus gewachsenen Einzelzusagen ein belastbares System wird.
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Was Sie bekommen
Wir prüfen die Rechtslage für Ihren Betrieb vollständig — bis zur Fundstelle,
mit Jahr und Herleitung jeder Zahl. Sie können damit jede Aussage nachvollziehen,
im Haus begründen und Ihrer Kanzlei oder Steuerberatung direkt vorlegen.
Drei Stellen, an denen es klemmt
Nicht das Produkt ist das RisikoDie Zusage ist unklar
Zusagen entstehen auch ohne Dokument: durch Gesamtzusage, betriebliche Übung oder Gleichbehandlung. Ohne Versorgungsordnung entscheidet im Streitfall, was üblich war — nicht, was gemeint war.
Der Zuschuss stimmt nicht
15 % des umgewandelten Entgelts sind verpflichtend, soweit der Betrieb Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Im Optionssystem ohne Tarifbindung sind es mindestens 20 % (§ 20 Abs. 3 BetrAVG).
Pflichten laufen ins Leere
Laufende Renten sind alle 3 Jahre auf Anpassung zu prüfen (§ 16 BetrAVG), Auskünfte in Textform zu erteilen (§ 4a BetrAVG). Beides verjährt nicht dadurch, dass es niemand tut.
Neu in 2026
BGBl. 2026 I Nr. 14Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist am 21.01.2026 verkündet worden und überwiegend seit dem 22.01.2026 in Kraft. Für Arbeitgeber sind drei Punkte praktisch relevant: Optionssysteme sind jetzt auch ohne Tarifvertrag möglich — gegen mindestens 20 % Zuschuss. Kleinstanwartschaften lassen sich leichter abfinden. Und die Geringverdienerförderung steigt zum 01.01.2027 deutlich.
Zwei Einstiege
Gleichrangig, nicht nachgeordnetOrdnung schaffen, Haftung begrenzen
Von der ersten Entscheidung über die Versorgungsordnung bis zur laufenden Verwaltung — mit den Pflichten, die daran hängen.
Verstehen, was die Umwandlung kostet
Was netto übrig bleibt, was in der Rentenphase abgeht, was beim Wechsel des Arbeitgebers mit der Anwartschaft passiert.
Die Grenzen des Jahres
Abgeleitet aus BBG und BezugsgrößeRechnen statt raten
Läuft im Browser, ohne DatenübertragungWas die Umwandlung eine beschäftigte Person netto kostet, und was der Betrieb an Sozialabgaben einspart — inklusive Pflichtzuschuss.
Förderbetrag § 100 EStGPrüft Anspruch und Höhe für 2026 und für den Rechtsstand ab 2027 — mit der neuen Einkommensgrenze von 3 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Analyse, Konzept, Umsetzung
In dieser ReihenfolgeBestandsaufnahme
Welche Zusagen bestehen, woraus ergeben sie sich, welcher Weg trägt sie, welche Pflichten sind offen. Ergebnis: eine Liste, keine Vermutung.
Konzept und Versorgungsordnung
Zielbild, Berechtigtenkreis, Zuschussmodell, Prozesse — als Grundlage für die rechtliche Fassung und die Beteiligung des Betriebsrats.
Einführung und Betrieb
Kommunikation, Abrechnung, Meldewege, Fristenkalender. Damit die Regelung nicht nur gilt, sondern gelebt wird.
Wie die Zusammenarbeit abläuft